
Kategorie: Fuhrpark & Beschaffung
Die Wiedervermarktung optimiert das letzte Prozent. Über den Rest wird drei Jahre früher entschieden.
„Der Restwert wird im Konfigurator festgelegt. Bei der Auktion wird er nur noch festgestellt.“
– Alexander Schuh, Geschäftsführer moviqon
Der Restwert eines Fahrzeugs entsteht nicht im Vermarktungsprozess, sondern in vier Entscheidungen bei der Bestellung: Motorisierung, Farbe, Ausstattung und der Pflege über die Laufzeit. Bei Elektrofahrzeugen kommt eine fünfte Größe hinzu, die es beim Verbrenner nicht gab: die Dokumentation des Batteriezustands. Die Wiedervermarktung ist gut organisiert und holt das letzte Prozent – aber sie kann nicht korrigieren, was drei Jahre zuvor konfiguriert wurde.
In der Diskussion um Restwerte geht es fast ausschließlich um das Ende: Vermarktungskanäle, Auktionsplattformen, Gebrauchtwagenpreise. Das ist der Teil, den man beobachten kann – und der Teil, an dem sich am wenigsten ändern lässt. Die Entscheidungen mit der größten Hebelwirkung fallen im Konfigurator, und dort werden sie nach anderen Kriterien getroffen: Verfügbarkeit, Rabatt, Mitarbeiterwunsch.
Dieser Beitrag ordnet die aktuelle Datenlage ein und zeigt, welche Beschaffungsentscheidungen den Restwert tatsächlich steuern. Er schließt an unsere Analyse zur Total Cost of Ownership an – dort ist die Wertentwicklung einer von sieben Kostenblöcken und zugleich der stärkste Einzelhebel.
Inhaltsverzeichnis
Auf einen Blick – die Kernfakten
Gebrauchte batterieelektrische Fahrzeuge verlieren nach 36 Monaten rund 49 Prozent vom Neupreis, vergleichbare Verbrenner etwa 36 Prozent. Die Lücke von rund 13 Prozentpunkten schlägt in jede Leasingkalkulation durch. Die Zahlen stammen aus der Studie „Vermarktung von gebrauchten BEV-Fahrzeugen – Chancen und Herausforderungen“, die Deloitte im Auftrag des Verbands markenunabhängiger Mobilitäts- und Fuhrparkmanagementgesellschaften (VMF) erstellt und der Verband im April 2026 auf seinem Branchenforum vorgestellt hat.
Parallel hat sich der Bestand gebrauchter E-Fahrzeuge bis fünf Jahre binnen zwei Jahren von rund 334.000 auf rund 722.000 Fahrzeuge verdoppelt. Das ist keine Überraschung, sondern Arithmetik: Der Leasinghochlauf der Jahre 2023 und 2024 kommt jetzt als Rückläuferwelle zurück.
Die Zahl beschreibt vor allem die Jahrgänge 2021 bis 2023 – und damit ein Marktumfeld, das sich so nicht wiederholt. Drei Faktoren kamen dort zusammen:
Das heißt nicht, dass die Lücke verschwindet. Es heißt, dass sie aus einer Sondersituation stammt und nicht als Konstante in eine Kalkulation für Fahrzeuge gehört, die 2026 bestellt und 2029 zurückgegeben werden.
Im zweiten Quartal 2026 hat sich das Bild gedreht – und zwar deutlich.
| Kennzahl | Entwicklung |
|---|---|
| Durchschnittlicher Angebotspreis BEV | 37.126 €, plus 6 % gegenüber Vorjahr |
| Verhältnis Nachfrage zu Angebot | 128 % über Vorjahreswert; im Juni noch plus 93 % |
| Durchschnittliche Verkaufsdauer | rund 20 % kürzer als im Vorjahr |
| Anteil an professionellen Händlerbeständen | von rund 9 % im März auf etwa 6 % im Juni |
| Gesamtmarkt zum Vergleich | Besitzumschreibungen minus 3 %, Händlerbestände plus 3 %, Angebotspreise rückläufig |
Gebrauchte Elektrofahrzeuge erreichten damit erstmals das Nachfrageniveau von Benzinern und Dieselfahrzeugen und lagen zeitweise sogar darüber. Als Treiber gelten unter anderem die gestiegenen Kraftstoffpreise.
Kein stabiler Aufwärtstrend
Zur Ehrlichkeit gehört der Blick über das Quartal hinaus: Im Juli 2026 endete der seit März anhaltende Preisanstieg erstmals – der Durchschnittspreis gab um 0,2 Prozent nach, während das Angebot um rund 10 Prozent wuchs und die Nachfrage nur um 1,7 Prozent. Im August zogen die Preise wieder an. Die Richtung ist also besser als die Schlagzeile nahelegt, aber der Markt bleibt volatil. Für die Kalkulation heißt das: mit Bandbreiten arbeiten, nicht mit einem Punktwert.
Entscheidung 01
Motorisierung
Gängige Varianten lassen sich breiter vermarkten als Randkonfigurationen. Nicht PS-stark, aber auch nicht untermotorisiert – beide Enden verengen den Käuferkreis. Bei Elektrofahrzeugen gilt dasselbe für die Batteriegröße: Die mittlere Variante ist in der Regel die liquideste.
Entscheidung 02
Farbe
Der Effekt ist banal und wird regelmäßig unterschätzt. Wer eine Sonderfarbe wählt, verengt den Käuferkreis für drei Jahre – und zwar ohne Gegenleistung, denn der Aufpreis kommt bei der Rückgabe nicht zurück. Das ist die Entscheidung mit dem besten Verhältnis von Aufwand zu Wirkung: eine Zeile in der Car Policy.
Entscheidung 03
Ausstattung
Sinnvolle, nachgefragte Features wirken stabilisierend, maximale Ausstattung nicht proportional. Entscheidend ist, was ein Zweitkäufer sucht – nicht, was im Konfigurator gut aussieht. Jeder Euro Sonderausstattung, der im Gebrauchtmarkt nicht nachgefragt wird, ist ein Euro, der zu hundert Prozent abgeschrieben wird.
Entscheidung 04
Pflege über die Laufzeit
Lückenlose Wartungshistorie, frühe Beseitigung von Kleinschäden, dokumentierter Zustand. Das ist kein Detail, sondern der Unterschied zwischen einem Fahrzeug, das in den Regelkanal geht, und einem, das im Sonderverkauf landet. Die Wartungshistorie wirkt dabei doppelt – sie beeinflusst auch die Höhe der Schadenregulierung.
Bei Elektrofahrzeugen kommt eine Größe hinzu, die es beim Verbrenner nicht gab: der Zustand der Batterie. Nach einer Befragung der Deutschen Automobil Treuhand unter 2.500 Autokäufern aus dem Jahr 2026 zweifeln 72 Prozent am Wiederverkaufswert eines Elektroautos, 70 Prozent fürchten hohe Reparaturkosten, 67 Prozent bemängeln die Ladeinfrastruktur und 65 Prozent sehen Risiken bei der Batterie.
Wer nichts über den Batteriezustand sagen kann, verhandelt gegen eine Annahme. Und die fällt im Zweifel ungünstig aus.
Ein quantifizierter Preisaufschlag durch Batteriezertifikate ist bislang nicht belegt – das sollte man ehrlich sagen. Belegt ist die Gegenrichtung: Fehlende Information wird eingepreist. Der Nutzen liegt also nicht in einem Aufschlag, sondern im vermiedenen Abschlag.
Der Markt reagiert auf die Unsicherheit mit Standardisierung – teils freiwillig, teils regulatorisch.
| Instrument | Seit wann | Status |
|---|---|---|
| State-of-Health-Zertifikat entwickelt mit der European Car Remarketing Association | November 2025 | freiwillig, marktgetrieben |
| Batterietests mit Siegel durch Prüforganisationen | verfügbar | freiwillig |
| Digitaler Batteriepass EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 | 18. Februar 2027 | verpflichtend für neu in Verkehr gebrachte Antriebsbatterien |
Für Fuhrparks ergibt sich daraus eine Zweiteilung: Fahrzeuge, die ab Februar 2027 in Verkehr gebracht werden, bringen den Nachweis mit. Für den heutigen Bestand – also für die Fahrzeuge, die in den nächsten drei Jahren zurückgehen – muss er selbst erzeugt werden. Genau dieser Bestand ist die Rückläuferwelle, um die es geht.
Der Restwert wird im Konfigurator festgelegt. Bei der Auktion wird er nur noch festgestellt.

Ein verbreiteter Irrtum lautet: Beim Kilometerleasing sei das Restwertrisiko kein Thema, weil es der Leasinggeber trägt. Rechnerisch stimmt das. Wirtschaftlich nicht.
| Vertragsform | Rechnerisch | Wirtschaftlich |
|---|---|---|
| Kilometerleasing | Leasinggeber | Fuhrpark – über die eingepreiste Rate |
| Restwertleasing | Fuhrpark | Fuhrpark – unmittelbar bei Rückgabe |
| Kauf | Fuhrpark | Fuhrpark – bei Verwertung |
Der Unterschied liegt im Zeitpunkt und in der Sichtbarkeit, nicht in der Frage, wer zahlt. Beim Kilometerleasing kommt das Risiko über die Rate zurück – verteilt, planbar und mit einem Aufschlag für die Unsicherheit des Leasinggebers. Beim Restwertleasing trifft es den Fuhrpark direkt, dafür ohne diesen Aufschlag.
In beiden Fällen gilt: Die Restwertannahme in der Kalkulation ist eine Prognose, die in den vergangenen drei Jahren mehrfach korrigiert werden musste. Sie gehört jährlich überprüft, nicht einmal bei Vertragsabschluss. Wie sich Restwertannahmen auf die Gesamtrechnung auswirken, zeigt unsere TCO-Analyse – dort ist der Restwert der stärkste Einzelhebel und zugleich die größte Fehlerquelle.
Der letzte Hebel vor der Rückgabe ist der Zustand – und der lässt sich in den letzten zwei Wochen nicht mehr herstellen. Vier Schritte, die vor dem Rückgabetermin abgeschlossen sein sollten.
Der zweite Schritt ist der wirtschaftlich entscheidende. Ein Kleinschaden, der in der Werkstatt einige hundert Euro kostet, wird im Rückgabeprotokoll häufig deutlich höher bewertet – weil dort nicht die Reparatur, sondern der Minderwert angesetzt wird.
Beschaffungsrichtlinie auf Massenmarktfähigkeit ausrichten
Gängige Motorisierung, gängige Farbe, nachgefragte Ausstattung. Das gehört in die Car Policy als Regel, nicht in die Einzelfallentscheidung – sonst wird es beim ersten Sonderwunsch ausgehebelt.
Wartungshistorie als Restwertfaktor behandeln
Nicht als Verwaltungsaufgabe. Lückenlos, digital, im eigenen System – und über die Haltedauer hinaus archiviert.
Batteriezustand zweimal dokumentieren
Bei Übernahme und bei Aussteuerung. Der erste Wert ist der Referenzpunkt – ohne ihn lässt sich später nicht belegen, dass die Degradation im normalen Rahmen liegt.
Restwertannahmen jährlich prüfen
Gegen die tatsächliche Marktentwicklung, nicht nur bei Vertragsabschluss. Und mit Bandbreite statt Punktwert – der Juli-Dämpfer 2026 zeigt, wie schnell sich die Richtung dreht.
Aussteuerung 90 Tage vorher vorbereiten
In den letzten zwei Wochen lässt sich der Zustand nicht mehr herstellen. Ein Kalendereintrag je Fahrzeug reicht als Auslöser.
Ehrlich bleiben muss man an zwei Stellen. Erstens: Der Markt entscheidet über das Niveau, der Fuhrpark über die Position darin. Sinkt der Gebrauchtwagenmarkt insgesamt, hilft die beste Konfiguration nur relativ – das Fahrzeug steht dann besser da als vergleichbare, aber nicht gut.
Zweitens gibt es einen echten Zielkonflikt. Eine restwertoptimierte Beschaffung heißt gängige Farbe, mittlere Motorisierung, zurückhaltende Ausstattung. Das kollidiert mit der Fahrzeugattraktivität für Mitarbeitende – und damit mit einem Argument, das in Zeiten knapper Fachkräfte Gewicht hat. Wer das nicht offen adressiert, bekommt eine Richtlinie, die auf dem Papier steht und in der Praxis umgangen wird.
Der praktikable Weg ist eine Abstufung: harte Vorgaben dort, wo die Wirkung groß und der Verzicht klein ist – etwa bei Sonderlackierungen. Wahlfreiheit dort, wo Mitarbeitende einen spürbaren Unterschied erleben. Und Transparenz darüber, was eine Sonderkonfiguration den Fuhrpark kostet, statt einer pauschalen Ablehnung.
Der Restwert entsteht in vier Entscheidungen bei der Bestellung – Motorisierung, Farbe, Ausstattung und Pflege über die Laufzeit – und bei Elektrofahrzeugen in einer fünften: der Dokumentation des Batteriezustands. Die viel zitierte Lücke von rund 13 Prozentpunkten zwischen BEV und Verbrenner nach 36 Monaten beschreibt dabei überwiegend die Jahrgänge 2021 bis 2023 und ein Marktumfeld, das sich so nicht wiederholt. Im zweiten Quartal 2026 lagen gebrauchte Elektrofahrzeuge im Angebotspreis sechs Prozent über Vorjahr und verkauften sich rund 20 Prozent schneller, während der Gesamtmarkt nachgab. Die Richtung ist also besser als die Schlagzeile – stabil ist sie nicht.
Drei konkrete nächste Schritte: erstens die Beschaffungsrichtlinie auf Massenmarktfähigkeit prüfen – bei Sonderfarben liegt der größte Hebel im Verhältnis zum Aufwand. Zweitens den Batteriezustand künftig bei Übernahme und Aussteuerung dokumentieren, damit für die Rückläufer der nächsten drei Jahre ein Referenzwert existiert. Drittens einen 90-Tage-Auslöser vor jeder Rückgabe im Kalender verankern.
„Wer nichts über den Batteriezustand sagen kann, verhandelt gegen eine Annahme. Und die fällt im Zweifel ungünstig aus.“
Restwert-Check
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Wie viel Wert verlieren Elektroautos im Vergleich zu Verbrennern?
Nach 36 Monaten verlieren gebrauchte batterieelektrische Fahrzeuge rund 49 Prozent vom Neupreis, vergleichbare Verbrenner etwa 36 Prozent – eine Lücke von rund 13 Prozentpunkten. Die Zahlen stammen aus einer Deloitte-Studie im Auftrag des Verbands markenunabhängiger Mobilitäts- und Fuhrparkmanagementgesellschaften und beschreiben überwiegend die Jahrgänge 2021 bis 2023.
Warum ist diese Zahl nur begrenzt aussagekräftig?
Weil sie ein Marktumfeld beschreibt, das sich so nicht wiederholt: hohe Neupreise in einem Markt mit Lieferengpässen, inzwischen überholte Reichweiten und schnelle technische Alterung bei Ladeleistung und Software. Der Neupreis ist zudem der Nenner jeder Restwertquote – ist er überhöht, fällt der prozentuale Verlust größer aus, ohne dass der Gebrauchtwert schlechter wäre.
Wie hat sich der Markt für gebrauchte E-Autos 2026 entwickelt?
Im zweiten Quartal 2026 lag der durchschnittliche Angebotspreis gebrauchter Elektroautos bei 37.126 Euro und damit sechs Prozent über Vorjahr, während die Angebotspreise im Gesamtmarkt nachgaben. Die Verkaufsdauer verkürzte sich um rund 20 Prozent, der Anteil an den Händlerbeständen sank von etwa neun Prozent im März auf sechs Prozent im Juni. Im Juli endete der Preisanstieg erstmals, im August zogen die Preise wieder an – der Markt bleibt also volatil.
Welche Faktoren beeinflussen den Restwert am stärksten?
Vier Entscheidungen bei der Bestellung: eine gängige Motorisierung statt einer Randkonfiguration, eine gängige Farbe statt einer Sonderlackierung, nachgefragte statt maximaler Ausstattung und die Pflege über die Laufzeit mit lückenloser Wartungshistorie und früher Beseitigung von Kleinschäden. Bei Elektrofahrzeugen kommt die Dokumentation des Batteriezustands hinzu.
Beeinflusst die Fahrzeugfarbe wirklich den Restwert?
Ja, und der Effekt wird regelmäßig unterschätzt. Eine Sonderfarbe verengt den Käuferkreis für die gesamte Haltedauer, und der Aufpreis kommt bei der Rückgabe nicht zurück. Von allen Restwertfaktoren hat dieser das beste Verhältnis von Aufwand zu Wirkung – es genügt eine Zeile in der Car Policy.
Was ist der digitale Batteriepass und ab wann gilt er?
Ein Nachweis über Herkunft, Zusammensetzung und Zustand einer Antriebsbatterie nach der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Er wird ab dem 18. Februar 2027 für neu in Verkehr gebrachte Antriebsbatterien verpflichtend. Für den heutigen Fahrzeugbestand – also für die Rückläufer der nächsten drei Jahre – muss der Nachweis selbst erzeugt werden, etwa über ein State-of-Health-Zertifikat oder einen Batterietest.
Bringt ein Batteriezertifikat einen höheren Verkaufspreis?
Ein quantifizierter Preisaufschlag ist bislang nicht belegt. Belegt ist die Gegenrichtung: Fehlende Information wird eingepreist. Nach einer Befragung der Deutschen Automobil Treuhand unter 2.500 Autokäufern aus dem Jahr 2026 zweifeln 72 Prozent am Wiederverkaufswert eines Elektroautos und 65 Prozent sehen Batterierisiken. Der Nutzen eines Nachweises liegt also nicht in einem Aufschlag, sondern im vermiedenen Abschlag.
Wer trägt beim Leasing das Restwertrisiko?
Beim Kilometerleasing trägt es der Leasinggeber rechnerisch – er preist es allerdings ein, weshalb es über die Rate zurückkommt, inklusive eines Aufschlags für seine Unsicherheit. Beim Restwertleasing trägt es der Fuhrpark unmittelbar bei Rückgabe, dafür ohne diesen Aufschlag. Der Unterschied liegt also im Zeitpunkt und in der Sichtbarkeit, nicht in der Frage, wer letztlich zahlt.
Wann sollte man die Fahrzeugrückgabe vorbereiten?
Rund 90 Tage vorher. In den letzten zwei Wochen lässt sich der Zustand nicht mehr herstellen. Sinnvoll ist ein Ablauf in vier Stufen: Zustand erfassen und dokumentieren, Instandsetzung gegen den zu erwartenden Minderwert abwägen, Reparaturen und fehlende Unterlagen umsetzen, dann die Übergabe vorbereiten. Ein Kleinschaden kostet in der Werkstatt regelmäßig weniger, als im Rückgabeprotokoll als Minderwert angesetzt wird.
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„Jeder Euro Sonderausstattung, den der Zweitkäufer nicht sucht, ist zu hundert Prozent abgeschrieben.“
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Hinweis (Stand: September 2026)
Dieser Beitrag ordnet öffentlich verfügbare Marktdaten und Studienergebnisse ein und enthält Größenordnungen aus der Beratungspraxis. Restwertangaben sind Durchschnittswerte über Fahrzeugklassen und Jahrgänge hinweg; einzelne Modelle weichen erheblich ab, und Marktdaten können sich kurzfristig ändern – die Entwicklung im Sommer 2026 zeigt das. Die genannten Werte sind keine Zusicherung und keine Prognose für einzelne Fahrzeuge. Der Beitrag stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Angaben zur EU-Batterieverordnung geben den Stand zum genannten Datum wieder; Umfang und Ausgestaltung der Nachweispflichten sind im Einzelfall zu prüfen. Vertragsgestaltung, Rückgabebedingungen und Bewertungsmaßstäbe sind mit dem jeweiligen Leasinggeber zu klären.




