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UVV (DGUV Vorschrift 70) im Fuhrpark – Pflichten & Risiken

UVV (DGUV Vorschrift 70) im Fuhrpark – Pflichten & Risiken
UVV im Fuhrpark: DGUV Vorschrift 70 als strategischer Hebel für Sicherheit, Compliance und Effizienz

Warum die UVV-Prüfung 2026 weit mehr ist als eine Pflichtaufgabe – und wie Unternehmen die DGUV Vorschrift 70 zum Steuerungsinstrument für Risiken, Kosten und Verantwortung machen.

„Wer die UVV nur als jährlichen Pflichttermin betrachtet, übersieht den eigentlichen Hebel: Sie ist die Grundlage, auf der Halterhaftung, Arbeitsschutz und wirtschaftliche Stabilität im Fuhrpark gleichzeitig stehen." – Alexander Schuh, Moviqon Strategy & Organisation

Die UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 ist eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfung für gewerblich genutzte Fahrzeuge. Sie muss gemäß § 57 Abs. 1 mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person erfolgen und überprüft den verkehrs- und arbeitssicheren Zustand des Fahrzeugs. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 € sowie der Verlust von Versicherungsleistungen.

In einem Mobilitätsmarkt, der von steigender Komplexität, neuen Antrieben und wachsenden Compliance-Anforderungen geprägt ist, entscheidet die Qualität der UVV-Organisation über deutlich mehr als nur die Erfüllung einer Vorschrift. Sie ist Indikator dafür, wie strukturiert, transparent und zukunftsfähig ein Fuhrpark insgesamt aufgestellt ist.

Dieser Beitrag liefert Fuhrparkverantwortlichen und Einkaufsentscheidern eine fundierte, praxisnahe Einordnung – von den rechtlichen Grundlagen über typische Fallstricke bis hin zu konkreten Empfehlungen für die strategische Umsetzung.

Inhaltsverzeichnis
  1. Was die DGUV Vorschrift 70 regelt
  2. Geltungsbereich: Welche Fahrzeuge betroffen sind
  3. UVV-Prüfung im Detail: Inhalte und Fristen
  4. Verantwortung und Haftung: Wer trägt das Risiko?
  5. Bußgelder und Konsequenzen bei Verstößen
  6. Typische Herausforderungen im Unternehmensalltag
  7. Best Practices: UVV effizient umsetzen
  8. UVV im Zusammenspiel mit anderen Compliance-Themen
  9. UVV als strategischer Faktor
  10. Praxisbeispiel: Vom reaktiven zum strukturierten Prozess
  11. Checkliste: 10 Schritte zur UVV-Compliance
  12. Fazit & Handlungsempfehlungen
  13. Häufige Fragen zur UVV-Prüfung
1. Was die DGUV Vorschrift 70 regelt

Die DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge" (vormals BGV D29) ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Sie wurde am 1. Oktober 1990 erlassen und konkretisiert die Pflichten von Unternehmen für den sicheren Betrieb von Fahrzeugen als Arbeitsmittel im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes.

Rechtliche Grundlage ist § 15 SGB VII, der den Berufsgenossenschaften die Befugnis verleiht, Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen. Damit sind die Regelungen der DGUV Vorschrift 70 für alle Mitgliedsunternehmen rechtsverbindlich – ergänzt durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und das Straßenverkehrsgesetz (StVG).

Drei zentrale Schutzziele

Die Vorschrift verfolgt drei eng verbundene Ziele: die Vermeidung von Arbeitsunfällen mit gewerblich genutzten Fahrzeugen, die Sicherstellung des arbeits- und verkehrssicheren Zustands sowie die nachvollziehbare Dokumentation aller sicherheitsrelevanten Maßnahmen. Diese Trias bildet den Rahmen, in dem sich jede Fuhrparkorganisation bewegen muss.

2. Geltungsbereich: Welche Fahrzeuge betroffen sind

Die DGUV Vorschrift 70 gilt für nahezu alle gewerblich genutzten Fahrzeuge – unabhängig von Eigentumsverhältnis (gekauft, geleast, gemietet) und Nutzungsart (Dienstwagen, Poolfahrzeug, Servicefahrzeug). Auch privat mitgenutzte Dienstwagen fallen unter die Vorschrift.

DGUV Vorschrift 70: Geltungsbereich im Überblick Zwei farbige Spalten zeigen Fahrzeuge, die unter die DGUV Vorschrift 70 fallen, und Ausnahmen wie Privatfahrzeuge oder land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge. Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 70 Erfasste Fahrzeuge • Dienst- und Firmenwagen (auch privat genutzt) • Poolfahrzeuge und Servicefahrzeuge • Transporter, LKW, Sattelzüge • Anhänger und Sattelauflieger • E-Bikes über 25 km/h (Kraftfahrzeuge) • Geleast, gemietet oder gekauft – alle → Pflicht: jährliche Prüfung durch Sachkundigen Ausnahmen (§ 1 Abs. 2) • Privatfahrzeuge der Mitarbeitenden • Fahrzeuge mit max. 8 km/h Bauartgeschw. • Bagger, Lader, Erdbaumaschinen • Flurförderzeuge (eigene Vorschriften) • Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge • Bodengeräte der Luftfahrt, Pistenraupen → Andere Vorschriften können gelten Quelle: DGUV Vorschrift 70 § 1 · Moviqon Strategy & Organisation 2026

Bemerkenswert: Auch Elektrofahrräder, die schneller als 25 km/h fahren, gelten als Kraftfahrzeuge und unterliegen damit der Vorschrift. Für Elektro- und Hybridfahrzeuge kommt zusätzlich die Prüfung der Hochvoltkomponenten und Ladekabel nach DGUV Vorschrift 3 hinzu – ein in der Praxis oft übersehener Punkt.

3. UVV-Prüfung im Detail: Inhalte und Fristen

Der Kern der DGUV Vorschrift 70 liegt in § 57: Fahrzeuge sind „bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand zu prüfen". Die Ergebnisse müssen schriftlich festgehalten und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden.

Was geprüft wird

Die Prüfung umfasst nach DGUV Grundsatz 314-003 insbesondere die Bremsanlage, Lenkung und Fahrwerk, Beleuchtung und elektrische Anlagen, Reifen mit Profiltiefe und Reifendruck, sicherheitsrelevante Bauteile wie Sicherheitsgurte und Airbags, Einrichtungen zur Ladungssicherung sowie die Pflichtausstattung wie Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste. Bei Elektrofahrzeugen kommen die Hochvoltkomponenten und Ladeeinrichtungen hinzu.

Prüfintervalle in der Praxis
UVV-Prüfintervalle im Fuhrpark Drei farbige Kacheln zeigen die jährliche Standardprüfung, anlassbezogene Bedarfsprüfungen und die tägliche Sichtkontrolle durch den Fahrer. UVV-Prüfintervalle: Drei Ebenen der Sicherheit Jährlich Standard-UVV-Prüfung durch Sachkundigen § 57 Abs. 1 DGUV Vorschrift 70 Pflicht für alle Fahrzeuge Bei Bedarf Bedarfsprüfung nach Unfall, Reparatur, Standzeit, Umbau oder intensiver Nutzung Häufig unterschätzt Täglich Sichtkontrolle durch den Fahrer § 36 DGUV Vorschrift 70 vor jeder Arbeitsschicht Pflicht jedes Fahrers Quelle: DGUV Vorschrift 70 §§ 36, 57 · Moviqon Strategy & Organisation 2026

Wichtig zu wissen: Die UVV-Prüfung ist nicht identisch mit der Hauptuntersuchung. Während die HU primär die Verkehrssicherheit prüft, umfasst die UVV-Prüfung zusätzlich die Arbeitssicherheit – also Aspekte wie Ladungssicherung, Ergonomie und Bedienbarkeit. Eine kombinierte Durchführung mit der HU ist möglich und in der Praxis oft sinnvoll, da gemäß § 57 DGUV Vorschrift 70 keine separate Prüfung erforderlich ist, wenn die HU mängelfrei bestanden wurde.

4. Verantwortung und Haftung: Wer trägt das Risiko?

Die Verantwortung liegt grundsätzlich beim Unternehmen als Fahrzeughalter, vertreten durch die Geschäftsführung. Aus dieser Halterhaftung ergeben sich drei Kernpflichten: die Sicherstellung der Verkehrssicherheit, die Organisation und Durchführung der vorgeschriebenen Prüfungen sowie die nachvollziehbare Dokumentation aller Maßnahmen.

Pflichtendelegation – aber nicht Pflichtenabgabe

In der Praxis werden diese Pflichten häufig delegiert: an den Fuhrparkleiter, externe Dienstleister oder Leasinggesellschaften. Diese Delegation ist organisatorisch zulässig und sinnvoll – sie entbindet das Unternehmen jedoch nicht vollständig von der Verantwortung. Die Geschäftsführung bleibt für die Auswahl, Anweisung und Kontrolle des Beauftragten verantwortlich („Auswahl-, Anweisungs- und Überwachungspflicht").

Persönliche Haftung des Fuhrparkleiters

Sofern eine dokumentierte Pflichtendelegation an den Fuhrparkleiter vorliegt, kann dieser bei Verstößen persönlich bußgeldrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Bei grober Fahrlässigkeit oder Personenschäden drohen darüber hinaus zivil- und strafrechtliche Konsequenzen, die im Extremfall bis zu Freiheitsstrafen reichen können.

5. Bußgelder und Konsequenzen bei Verstößen

Die finanziellen und rechtlichen Risiken bei Verstößen gegen die DGUV Vorschrift 70 sind erheblich – und vielen Verantwortlichen nicht in vollem Umfang bewusst.

Konsequenzen bei UVV-Verstößen Vier farbige Kacheln zeigen die wichtigsten Risikobereiche bei Verstößen gegen die DGUV Vorschrift 70 mit Beträgen und rechtlichen Folgen. Konsequenzen bei UVV-Verstößen im Überblick Bußgelder 2.500 € bis 10.000 € pro Verstoß Trifft Unternehmen UND Fuhrparkleiter § 209 Abs. 3 SGB VII i. V. m. § 58 DGUV V70 Versicherungsleistungen BG kann Leistungen verweigern und Regress vom Unternehmen fordern Bei Arbeitsunfall mit UVV-Bezug Strafrechtliche Folgen Geld- bis Freiheitsstrafen möglich Bei Personenschäden oder grober Fahrlässigkeit §§ 222, 229 StGB Reputation & Vertrauen Imageschäden bei Stakeholdern Auswirkung auf Ausschreibungen, ESG, Audits Schwer messbar, langfristig wirksam Quelle: SGB VII, DGUV Vorschrift 70 · Moviqon Strategy & Organisation 2026

Hinzu kommen indirekte wirtschaftliche Folgen: Ausfallzeiten durch Unfälle, Mehrkosten durch ineffiziente Reparaturprozesse und fehlende Planungssicherheit. Gerade für Einkaufsverantwortliche ist dieser Punkt entscheidend, denn Fehlentscheidungen im Fuhrpark sind langfristig wirksam und nur schwer korrigierbar.

6. Typische Herausforderungen im Unternehmensalltag

Aus unserer täglichen Arbeit mit Fuhrparkverantwortlichen wissen wir: UVV-Compliance scheitert selten am fehlenden Wissen – sondern fast immer an fehlenden Strukturen.

Fehlende Transparenz

Viele Unternehmen können auf Knopfdruck nicht beantworten, welche Fahrzeuge wann zuletzt geprüft wurden, wo die Prüfprotokolle abgelegt sind und wann die nächste Prüfung fällig ist. Diese Lücken werden meist erst im Schadensfall sichtbar – zu einem Zeitpunkt, an dem Korrekturen kaum noch möglich sind.

Manuelle Prozesse

Excel-Listen, E-Mail-Erinnerungen und Papierdokumente sind in vielen Fuhrparks immer noch Standard. Die Folgen: Fehleranfälligkeit, Zeitverlust und fehlende Nachvollziehbarkeit – insbesondere bei Personalwechseln oder Audits.

Operativer Druck

Fuhrparkmanager stehen unter erheblichem Tagesdruck: Schadensmanagement, Werkstattkoordination, Fahrerkommunikation. Compliance-Aufgaben wie die UVV werden dann „nebenbei" erledigt – mit entsprechendem Risiko.

Marktkomplexität

Die schiere Anzahl an Anbietern, Tools und Dienstleistungen erschwert die Entscheidung: Eigenorganisation oder Outsourcing? Welche digitale Lösung passt? Wie integriert man UVV in bestehende Systeme? Eine unabhängige Marktsicht hilft, hier Klarheit zu schaffen.

7. Best Practices: UVV effizient umsetzen
Klare Verantwortlichkeiten dokumentieren

Eine schriftliche Pflichtendelegation – wer organisiert, wer prüft, wer kontrolliert – ist die Grundlage für Rechtssicherheit. Ohne dokumentierte Zuständigkeit bleibt die Verantwortung zwingend bei der Geschäftsführung.

Digitale Tools mit Fristenmanagement nutzen

Moderne Fuhrparksoftware bietet automatische Erinnerungen, zentrale Dokumentation, revisionssichere Ablage und jederzeitige Auswertbarkeit. Der ROI solcher Lösungen ergibt sich meist schon aus der Vermeidung weniger Versäumnisse pro Jahr.

Prüfungen mit Inspektionen bündeln

Die Kombination von UVV-Prüfung mit der jährlichen Inspektion oder der HU spart Stillstandzeiten und reduziert Kosten erheblich. Voraussetzung ist eine sachkundige Person, die beide Prüfungen durchführen darf.

Externe Unterstützung gezielt einsetzen

Wenn interne Ressourcen fehlen oder Prozesse besonders komplex sind, kann ein externer Dienstleister sinnvoll sein. Wichtig: Die Gesamtverantwortung verbleibt im Unternehmen – Auswahl und Kontrolle des Dienstleisters sind ebenfalls Teil der Halterhaftung.

UVV in die Gesamtstrategie integrieren

UVV sollte nicht isoliert betrachtet werden, sondern als Bestandteil einer ganzheitlichen Mobilitätsstrategie – verbunden mit Kostenoptimierung, Nachhaltigkeit und Digitalisierung. So wird aus der Pflichtaufgabe ein strategischer Hebel.

8. UVV im Zusammenspiel mit anderen Compliance-Themen

Die DGUV Vorschrift 70 steht nicht für sich allein. Sie ist eingebettet in ein Geflecht weiterer Pflichten, das nur in der Gesamtschau wirksam wird:

Die Führerscheinkontrolle stellt sicher, dass jeder Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis besitzt – in der Praxis empfohlen alle sechs Monate. Die jährliche Fahrerunterweisung nach § 35 DGUV Vorschrift 70 vermittelt Kenntnisse zum sicheren Umgang mit dem Fahrzeug. Die Car Policy definiert verbindliche Regeln zur Fahrzeugnutzung. Die Halterhaftung bildet den übergreifenden rechtlichen Rahmen, der diese Bausteine zusammenhält.

Erst die integrierte Sicht auf alle vier Bereiche ergibt eine belastbare Compliance-Architektur. Werden sie isoliert betrachtet, entstehen Lücken – und Lücken sind im Schadensfall der teuerste Faktor überhaupt.

9. UVV als strategischer Faktor

Unternehmen, die UVV als reine Pflichtaufgabe verstehen, erfüllen die gesetzlichen Mindestanforderungen. Unternehmen, die UVV strategisch denken, schöpfen einen deutlich größeren Wert aus:

Risikominimierung entsteht durch klare Prozesse, die Haftungsrisiken vom Einzelfall in den Bereich des Unwahrscheinlichen verschieben. Kostentransparenz ergibt sich aus strukturierter Datenhaltung, die fundierte Entscheidungen über Make-or-Buy, Anbieterwechsel und Investitionen erst möglich macht. Effizienzgewinne entstehen durch standardisierte Abläufe und reduzieren die Abhängigkeit von Einzelpersonen. Und Zukunftssicherheit entsteht, weil ein sauber organisierter Fuhrpark die Voraussetzung für Themen wie E-Mobilität, neue Mobilitätskonzepte und ESG-Reporting ist.

„Die DGUV Vorschrift 70 ist keine Empfehlung – sie ist verpflichtend für jedes gewerblich genutzte Fahrzeug, vom Dienstwagen bis zum LKW."

10. Praxisbeispiel: Vom reaktiven zum strukturierten Prozess

Ein mittelständisches Unternehmen mit etwa 80 Fahrzeugen führte UVV-Prüfungen über Jahre dezentral und unregelmäßig durch. Prüfprotokolle lagen in vier verschiedenen Systemen, Erinnerungen erfolgten manuell per E-Mail, Verantwortlichkeiten waren nicht dokumentiert.

Im Rahmen einer strukturierten Neuaufstellung wurden drei Maßnahmen umgesetzt: die Einführung eines digitalen Fristenmanagements mit zentraler Dokumentation, die schriftliche Pflichtendelegation an den Fuhrparkleiter und die Bündelung der UVV-Prüfungen mit den jährlichen Inspektionen. Das Ergebnis nach zwölf Monaten: vollständige Transparenz über alle Prüftermine, eine deutliche Reduktion des manuellen Aufwands und – als positiver Nebeneffekt – messbare Einsparungen durch die kombinierte Terminorganisation.

11. Checkliste: 10 Schritte zur UVV-Compliance

Die folgenden zehn Punkte fassen zusammen, worauf es in der Umsetzung ankommt:

  1. Prüffristen konsequent einhalten – mindestens jährlich, idealerweise mit automatischen Erinnerungen.
  2. Zentrale, digitale Dokumentation aller Prüfprotokolle – revisionssicher und jederzeit abrufbar.
  3. Verantwortlichkeiten schriftlich definieren – Pflichtendelegation klar und nachvollziehbar.
  4. Fahrer regelmäßig sensibilisieren – tägliche Sichtprüfung und Mängelmeldung als Pflicht.
  5. Digitale Tools einsetzen für Fristen, Dokumentation und Reporting.
  6. UVV mit anderen Prozessen verknüpfen – Wartung, HU, Führerscheinkontrolle gemeinsam denken.
  7. Externe Dienstleister gezielt nutzen – mit klaren SLAs und dokumentierter Auswahl.
  8. Interne Audits etablieren – mindestens jährlich, mit Maßnahmenplan.
  9. Vollständige Datenbasis schaffen – als Grundlage für Kostenkontrolle und Risikomanagement.
  10. UVV strategisch verankern – als Teil der Mobilitäts- und Nachhaltigkeitsstrategie.
12. Fazit & Handlungsempfehlungen

Die DGUV Vorschrift 70 ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht. Sie ist ein zentraler Baustein für Rechtssicherheit, Effizienz und die strategische Steuerung des Fuhrparks. Unternehmen, die UVV strukturiert und datenbasiert umsetzen, profitieren von geringeren Risiken, besseren Entscheidungsgrundlagen und langfristiger wirtschaftlicher Stabilität. In einem komplexen Marktumfeld schafft eine professionelle UVV-Organisation genau das, was Unternehmen heute benötigen: Orientierung, Vergleichbarkeit und Sicherheit in der Entscheidungsfindung.

UVV im Fuhrpark: Vier Erfolgsfaktoren für ein wirksames Modell Vier farbige Kacheln zeigen die Erfolgsfaktoren: dokumentierte Verantwortlichkeiten, digitale Prozesse mit Fristenmanagement, integrierte Compliance-Architektur und strategische Verankerung in der Mobilitätsstrategie. Vier Erfolgsfaktoren für eine wirksame UVV-Organisation Was über Erfolg oder Scheitern in der Praxis entscheidet 01 · Klare Verantwortlichkeiten Schriftliche Pflichtendelegation, eindeutige Zuständigkeiten, dokumentierte Kontrolle. Nicht: ungeklärte Graubereiche. 02 · Digitale Prozesse Fristenmanagement, zentrale Dokumentation und revisionssichere Ablage. Nicht: Excel-Listen und E-Mail-Erinnerungen. 03 · Integrierte Compliance UVV, Führerscheinkontrolle, Fahrerunterweisung und Halterhaftung gemeinsam denken. Nicht: isolierte Einzelmaßnahmen. 04 · Strategische Verankerung Einbettung in Mobilitätsstrategie, ESG-Ziele und Digitalisierung. Nicht: reine Pflichterfüllung. Quelle: Moviqon Strategy & Organisation – Best Practices UVV-Organisation 2026

Zentrale Leitfragen für die nächsten Schritte:

  • Sind die Verantwortlichkeiten für die UVV-Organisation schriftlich dokumentiert?
  • Können wir auf Knopfdruck den Prüfstatus jedes Fahrzeugs ausweisen?
  • Sind UVV, Führerscheinkontrolle und Fahrerunterweisung in einem System verbunden?
  • Ist die UVV-Organisation auf Audits vorbereitet – oder wäre sie es nur auf dem Papier?
  • Wie integriert sich UVV in unsere Elektromobilitäts- und Nachhaltigkeitsstrategie?
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13. Häufige Fragen zur UVV-Prüfung
1. Was ist die UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 70?

Die UVV-Prüfung ist eine sicherheitstechnische Pflichtprüfung für gewerblich genutzte Fahrzeuge nach § 57 Abs. 1 DGUV Vorschrift 70. Sie überprüft den verkehrs- und arbeitssicheren Zustand und muss mindestens jährlich durch eine sachkundige Person erfolgen.

2. Wie oft muss eine UVV-Prüfung durchgeführt werden?

Mindestens einmal pro Jahr, in der Regel innerhalb von zwölf Monaten nach der letzten Prüfung. Bei intensiver Nutzung, Sonderaufbauten, nach Unfällen oder längerem Stillstand können kürzere Intervalle erforderlich sein.

3. Welche Bußgelder drohen bei Verstoß gegen die UVV?

Nach § 209 Abs. 3 SGB VII in Verbindung mit § 58 DGUV Vorschrift 70 können Bußgelder von 2.500 € bis 10.000 € verhängt werden – sowohl gegen das Unternehmen als auch gegen den Fuhrparkleiter bei dokumentierter Pflichtendelegation. Hinzu kommen mögliche strafrechtliche Konsequenzen und der Verlust von Versicherungsleistungen der Berufsgenossenschaft.

4. Wer haftet bei fehlender UVV-Prüfung?

Grundsätzlich das Unternehmen als Fahrzeughalter, vertreten durch die Geschäftsführung. Bei dokumentierter Pflichtendelegation kann auch der Fuhrparkleiter persönlich bußgeldrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Bei Personenschäden drohen zusätzlich zivil- und strafrechtliche Folgen.

5. Wer darf die UVV-Prüfung durchführen?

Nur eine sachkundige Person mit fachlicher Ausbildung und Erfahrung in der Fahrzeugtechnik – etwa Kfz-Mechatroniker, Sachverständige der Prüforganisationen oder zertifizierte Werkstattmitarbeiter. Die Person muss die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen.

6. Ist die UVV-Prüfung dasselbe wie die HU/TÜV?

Nein. Die HU prüft die Verkehrssicherheit, die UVV-Prüfung zusätzlich die Arbeitssicherheit. Wird die UVV-Prüfung mit der HU kombiniert und liegt ein mängelfreies HU-Ergebnis vor, ist gemäß § 57 DGUV Vorschrift 70 keine separate Prüfung erforderlich.

7. Welche Fahrzeuge fallen unter die DGUV Vorschrift 70?

Alle gewerblich genutzten Fahrzeuge: Dienstwagen (auch privat mitgenutzt), Poolfahrzeuge, Servicefahrzeuge, Transporter, LKW, Sattelzüge und Anhänger – unabhängig von Eigentumsverhältnis. Ausgenommen sind unter anderem Privatfahrzeuge der Mitarbeitenden, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie bestimmte Erdbaumaschinen (§ 1 Abs. 2 DGUV Vorschrift 70).

8. Was kostet eine UVV-Prüfung?

Die Kosten variieren je nach Fahrzeugtyp und Anbieter. Für PKW liegen sie in der Praxis üblicherweise im niedrigen zweistelligen Eurobereich, wenn die Prüfung mit einer Inspektion oder HU kombiniert wird. Standalone-Prüfungen sind entsprechend teurer. Eine Bündelung mit ohnehin anstehenden Werkstattterminen ist daher fast immer wirtschaftlich.

Alexander Schuh – Spezialist für Fuhrparkstrategie und Organisationsentwicklung bei Moviqon
Autor: Alexander Schuh – Moviqon Strategy & Organisation

Spezialist für Organisationsentwicklung, Effizienzprogramme und datenbasierte Transformationsprozesse. Er begleitet Unternehmen bei der Modernisierung ihrer Strukturen, der Reduktion operativer Komplexität und der Entwicklung skalierbarer Prozesse unter hohem Kostendruck.

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